"Stationen unseres Lebens" - Was ist zu beachten bei Taufe, Konfirmation, Trauung oder Beerdigung?
Wichtige Stationen unseres Lebens werden seit alter Zeit durch eine kirchliche Segenshandlung begleitet. Im folgenden geben wir ihnen einige wichtige Informationen zu den sog. "Amtshandlungen" Taufe, Konfirmation, Trauung und Beerdigung.
Die Taufe
Die Taufe wird traditionell an Säuglingen oder Kleinkindern vollzogen; aber: Ein festes Alter für die Taufe gibt es nicht. Auch Erwachsene können sich taufen lassen, wenn sie als Kind nicht getauft wurden, den christlichen Glauben aber für sich selbst als ihre Lebensgrundlage erkannt haben.
In unserer Gemeinde finden die Taufen im sonntäglichen Gottesdienst der Gemeinde, in begründeten Ausnahmefällen (z. B. wenn die Taufe mit der kirchlichen Trauung der Eltern verbunden wird) auch in besonderen Gottesdiensten statt. Feste Taufsonntage gibt es in unserer Gemeinde nicht; der Termin kann also frei vereinbart werden.
Für eine evangelische Taufe ist es in der Regel erforderlich, dass mindestens ein Elternteil Mitglied der evangelischen Kirche ist. Es muss mindestens eine Taufpatin/ein Taufpate benannt werden, die/der Mitglied einer christlichen (nicht zwingend der evangelischen) Kirche ist. Konfessionslose oder Angehörige anderer Religionen können das Patenamt nicht übernehmen, da dieses ein kirchliches Amt ist. Auch eine Benennung als sog. "Taufzeugen" ist in diesen Fällen nicht möglich.
Findet die Taufe nach Eintritt der "Religionsmündigkeit" (mit Vollendung des 14. Lebensjahres) statt, ist die Benennung einer Patin oder eines Paten nicht erforderlich.
Vor der Taufe wird mindestens ein Taufgespräch geführt, bei dem über die Bedeutung der Taufe und den Ablauf der Tauffeier gesprochen wird. Zur Anmeldung einer Taufe wenden Sie sich bitte an einen unserer Pfarrer.
Die Konfirmation
Bei der Konfirmation bestätigen und bekräftigen (confirmatio, lat. = Bekräftigung) die heranwachsenden Menschen den christlichen Glauben, der bei der Taufe von Eltern und Paten bekannt worden ist. Sie bekommen persönlich den Segen Gottes für ihren weiteren Lebensweg zugesprochen.
Zur Konfirmation gehen die Jugendlichen in der Regel mit 14 Jahren, oder genauer: wenn sie im achten Schuljahr sind. Die Konfirmationsgottesdienste fallen immer auf einen Sonntag in der Zeit zwischen Ostern und Pfingsten.
Der kirchliche Unterricht, der auf die Konfirmation vorbereitet, beginnt in unserer Gemeinde ungefähr ein Jahr zuvor nach den Osterferien. Wöchentlich (außer in Schulferienzeiten) finden die 90-minütigen Unterrichtsstunden in unseren Gemeindehäusern statt. Auch der - nicht wöchentliche, aber doch regelmäßige - Besuch den Gottesdienstes ist verpflichtend. Während des Unterrichts finden in der Regel zwei Konfirmandenfreizeiten statt; auch hier ist die Teilnahme Pflicht.
Einige Wochen vor Beginn des kirchlichen Unterrichts erhalten die Kinder und Eltern des betreffenden Jahrgangs einen Brief mit der Einladung zur Anmeldung und den nötigen Informationen. In einem speziellen Jugendgottesdienst werden die neuen Konfirmandinnen und Konfirmanden begrüßt; die Gruppen werden eingeteilt, und es gibt weitere Informationen.
Auch nicht getaufte Jugendliche können zur Konfirmation gehen; sie werden dann in der Konfirmandenzeit getauft. Allerdings können diese Kinder nicht angeschrieben werden, da ihre Daten in der Gemeindegliederkartei nicht vorliegen; wenden Sie sich also bitte in diesen Fällen an das Gemeindebüro. Beachten Sie dabei bitte, dass die Anmeldung zum kirchlichen Unterricht spätestens bis Ende Februar des Jahres vorliegen sollte, in dem der Unterricht beginnt.
Die kirchliche Trauung
Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst, in dem sich die Ehepartner vor Gott das Eheversprechen geben, in dem für das Brautpaar gebetet und ihm der Segen Gottes zugesprochen wird.
Die Trauung ersetzt oder ergänzt nicht die standesamtliche Trauung, sondern sie ist eine eigenständige Segenshandlung. Sie kann nur nach vorheriger standesamtlicher Trauung vollzogen werden.
Auch wer in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder eingetragenen Partnerschaft lebt, kann zur Bekräftigung dieses Bundes vor Gott um den kirchlichen Segen bitten.
Die Termine für eine Trauung können mit einem unserer Pfarrer frei vereinbart werden. Vor der Trauung findet ein Gespräch statt, bei dem über das christliche Eheverständnis und über den Ablauf des Gottesdienstes gesprochen wird.
Die kirchliche Bestattung
Bei der kirchlichen Bestattung gedenken wir unserer verstorbenen Gemeindeglieder und befehlen sie der Gnade Gottes an. Als Christen glauben wir, dass wir nach dem Ende unseres irdischen Lebens zum ewigen Leben auferstehen.
Der Bestattungsgottesdienst gliedert sich in der Regel in eine Trauerfeier in der Friedhofskapelle (in Herzkamp in der Ev. Kirche) und der Beisetzung am offenen Grab. Findet nach der Trauerfeier eine Einäscherung statt, erfolgt die Beisetzung der Urne erst einige Tage später. Auch für diese Form der Beisetzung kann die Begleitung durch einen Pfarrer erbeten werden.
Unsere Gemeinde verfügt über drei eigene Friedhöfe in den Ortsteilen Haßlinghausen, Herzkamp und Silschede. Aus familiären Gründen finden Beerdigungen oft aber auch auf anderen Friedhöfen, etwa in Nachbarstädten, statt. Sofern die Wege nicht zu weit sind, übernehmen die Pfarrer unserer Gemeinde auch auswärtige Beerdigungen von verstorbenen Gemeindegliedern.
Die organisatorischen Dinge rund um die Bestattung übernehmen in aller Regel die Bestattungsunternehmen. Sie melden die Bestattungen bei der Friedhofsverwaltung an und stellen auch den Kontakt zum Pfarrer her.
Vor der Trauerfeier wird ein seelsorgerliches Gespräch mit den nächsten Angehörigen geführt, bei dem auch der Ablauf der Trauerfeier zur Sprache kommt.
Welcher Pfarrer ist für mich zuständig?
In unserer Gemeinde sind zwei Pfarrer tätig. Grundsätzlich gibt es keine festen Pfarrbezirke, d. h.: Für seelsorgerliche Gespräche und für sog. "Amtshandlungen" (Taufen, kirchliche Trauungen, Trauerfeiern) können Sie sich an den Pfarrer Ihrer Wahl wenden.
Pfr. Michael Hayungs, Gustav-Altenhain-Str. 10, 45549 Sprockhövel; Tel.: 02339-4581
Pfr. Ortwin Pfläging, Zum Sportplatz 14, 45549 Sprockhövel, Tel.: 0202-5288096